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Videos in Deutscher Gebärdensprache anbieten

Viele Menschen, die von Geburt an gehörlos sind, haben Schwierigkeiten, Texte zu lesen und zu verstehen. Die deutsche Laut- und Schriftsprache verstehen sie oft nicht oder nur schlecht. Ihre Sprache ist die Deutsche Gebärdensprache, kurz DGS.

Hier erhalten Sie Infos zur Deutschen Gebärdensprache im Inklusiven LWL-Internet:

1. DGS – Was ist das?

Die Deutsche Gebärdensprache, kurz DGS, ist eine eigenständige, visuell wahrnehmbare Sprache. Sie kombiniert Gebärden, Mimik, Mundbild und Körperhaltung.

Menschen, die gehörlos geboren werden oder sehr früh ertauben, erlernen als erste Sprache meist die DGS. So wird die DGS für diese Menschen zur Muttersprache.

Die deutsche Laut- und Schriftsprache lässt sich daher mit einer Fremdsprache vergleichen. Sie unterscheidet sich in Satzbau und Grammatik stark von ihrer Muttersprache. Es reicht deshalb oft nicht aus, Texte in Leichter Sprache oder Videos mit Untertiteln zur Verfügung zu stellen.

Im Inklusiven LWL-Internet werden Inhalte in Gebärdensprache als Videos mit einem Gebärdensprach-Avatar oder einem menschlichen Dolmetscher angeboten.

2. Warum Avatar?

Der Gebärdensprachavatar ist eine computeranimierte Figur, die in enger Zusammenarbeit mit gehörlosen Menschen aus Westfalen-Lippe weiterentwickelt wurde. Dabei wurden Gebärden, Mimik und Mundbild des Avatars angepasst. So erstellte DGS-Videos sind daher besonders gut verständlich.

Durch die Wiederverwertung von Versatzstücken können Kosten gespart werden. Das wiederum schafft die Möglichkeit, mehr Inhalte in Gebärdensprache anbieten zu können.

Zudem können Änderungen schnell und unkompliziert vorgenommen werden – ohne das ganze Video neu produzieren zu müssen. So wird es insgesamt einfacher, Videos in Gebärdensprache anzubieten.

3. Menschlicher Dolmetscher oder Avatar?

Abhängig vom Inhalt können LWL-Redakteur:innen entscheiden, ob in einem Gebärdensprachvideo ein Mensch oder ein Avatar dolmetschen soll. Dem LWL stehen für beide Varianten Rahmenvertragspartner zur Verfügung.

Insbesondere kurze und sachliche Informationen sind gut geeignet, um vom LWL-Avatar übersetzt zu werden. Sensible und tiefgründige Themen, wie zum Beispiel Krankheitsbilder oder Zeitzeugenberichte aus dem 2. Weltkrieg können aufgrund des größeren emotionalen Spektrums besser von einem menschlichen Dolmetscher vermittelt werden.

4. Woher bekomme ich DGS-Videos?

Für die Produktion von Videos mit dem Gebärdensprach-Avatar steht dem LWL seit Mitte 2017 die Firma Signtime als Rahmenvertragspartner zur Seite:

Sign Time GmbH
Beate Wohlschlager (Projektleitung)
Telefon: 0043 699 112 224 55
E-Mail: beate.wohlschlager@signtime.media

Für die Produktion konventioneller Gebärdensprach-Videos mit einem menschlichen Dolmetscher können sich LWL-Redakteur:innen seit Juni 2021 an die Firma yomma wenden:

yomma GmbH
Sabrina Pospiech
Telefon: 030 51 999 87-0
E-Mail: produktion@yomma.de

Als Basis für die Produktion eines Gebärdensprach-Videos dient in der Regel der Ausgangstext, so wie er auf der Internetseite vorhanden ist. Gebenenfalls sollten zusätzlich Fachbegriffe erklärt werden. Hierdurch kann unnötiger Rechercheaufwand seitens der Produktionsfirma vermieden werden.

Eine Gliederung in sinnvolle Abschnitte erleichtert es den Übersetzerinnen und Übersetzern, Inhalte zu strukturieren. Der Text sollte eine Länge von 800 bis 1.000 Wörtern nicht überschreiten, was etwa zwei bis drei Minuten Film entspricht.

Neben der Übersetzung von Texten bieten die Dienstleister auch die Einbettung der Dolmetscher:innen in bestehende Videos an.

Wenn Sie Unterstützung bei der Beauftragung eines Gebärdensprachvideos für den LWL benötigen, melden Sie sich unter 0251 591-3321 oder schreiben Sie eine Mail an inklusives-internet@lwl.org.

5. Welche Inhalte sollten übersetzt werden?

Standard für alle inklusiven LWL-Internetauftritte ist es, mindestens ein Übersichtsvideo auf der Startseite in DGS anzubieten. Dieses Video sollte Infos zur LWL-Einrichtung beziehungsweisen zum Thema des Internetauftritts beinhalten. In der Regel handelt es sich bei dem Video daher um eine Übersetzung des Einleitungstextes. Da es sich um kurze und sachliche Informationen handelt, eignet sich hier der Avatar für die Übersetzung.

Im Sinne des Inklusiven Internets sollen darüber hinaus weitere Inhalte als Gebärdensprach-Video angeboten werden. Bei der Priorisierung der entsprechenden Inhalte können folgende Fragen helfen:

  • Welche Inhalte sind für alle Menschen besonders wichtig oder interessant?
    (zum Beispiel Informationen über psychische Erkrankungen oder zum Kündigungsschutz)
  • Welche Informationen sind für Menschen mit einer Hörbehinderung wichtig?
    (zum Beispiel: Informationen zu Sozialleistungen oder Museumsführungen mit Gebärdensprach-Dolmetscher)

6. Wo werden Gebärdenvideos im Inklusiven Internet angeboten?

Im Inklusiven LWL-Internet können Videos in Deutscher Gebärdensprache über das Symbol mit den zwei Händen (siehe Abbildung) aufgerufen werden. Das Symbol steht immer direkt über den Inhalten, auf die sie sich beziehen.

Zudem gibt es eine zentrale Seite, auf der alle DGS-Videos eines Internetauftrittes gesammelt werden. Diese Seite wird automatisch erstellt.

Diese Seite kann auf drei Wegen erreicht werden:

  1. über das Hilfen-Menü unter "Gebärdensprache (DGS)"
  2. über das Inhaltsverzeichnis über den Menüpunkt "DGS"
  3. über die Schaltfläche direkt unter den einzelnen Gebärdensprachvideos

7. Wie binde ich die DGS-Videos in die Internetseiten ein?

Die Produktionsfirma lädt Ihre Videos im YouTube-Kanal LWL in Gebärdensprache hoch und gibt ihnen entsprechend des offiziellen Einrichtungs- bzw. Projektnamens und ggf. des Themas einen Titel. Anschließend werden Ihnen die Links zugeschickt. Sie brauchen also keinen eigenen YouTube-Kanal zu erstellen und zu pflegen.

Danach können Sie die Videos in den inklusiven Modulen verknüpfen. Diese Möglichkeit bieten alle Module, in denen zusammenhängende Texte von mehr als 150 Zeichen eingetragen werden können.

Blenden Sie dafür in der Bearbeitungsmaske eines Moduls den Abschnitt "Barrierefreiheit Einstellungen" ein. Ein neues Video können Sie dann mit einem Klick auf das "Plus"-Zeichen beim Punkt "Gebärdensprache" einbinden.

Geben Sie dann den Titel des DGS-Videos ein und fügen Sie den YouTube-Link in das Feld "YOUTUBE VIDEO" ein.

Was bedeutet "Kategorie"?

Wenn Sie sehr viele DGS-Videos auf Ihrem Internetauftritt anbieten, sollten Sie alle DGS-Videos Kategorien zuordnen bzw. passende Kategorien vergeben. Auf der zentralen Sammelseite (siehe Punkt 2) werden die DGS-Videos dann unter dieser Überschrift angeboten – die Seite wird damit übersichtlicher.

Wenn Sie ein Video keiner Kategorie zuordnen, wird automatisch eine Kategorie mit dem Titel des Videos angelegt.

Die Kategorien können Sie auch im Nachhinein noch ändern.

Sie haben weitere Fragen zum Thema DGS-Videos?

Das Team der LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit berät Sie gern.

inklusives-internet@lwl.org

Tel: 0251-591-4407

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